Ovelgönne ist eine Gemeinde im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen. Die Gemeinde ist stark von der Landwirtschaft geprägt und bezeichnet sich selbst als das „Grüne Herz der Wesermarsch“
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
5262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26939
Vorwahlen
04480, 04483, 04401 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerhop, Coldewey, Colmar, Colmarfeld, Garveshörne, Harlinghausen, Mittelhofschlag, NorderFrieschenmoor, Norderhofschlag, Petershörne, Popkenhöge, Rixförde, Rüdershausen, StrückhauserAltendeich, StrückhauserKirchdorf, SüderFrieschenmoor, Winterbahn
Adressen:
1. Gemeinde Ovelgönne
Am Markt 1
26316 Varel
2. Landkreis Friesland
Am Markt 1
26427 Esens
3. Einwohnermeldeamt Ovelgönne
Hauptstraße 10
26316 Varel
Gemeinde Ovelgönne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.