Mit einer Fläche von rund 120 Quadratkilometern ist sie die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises Wesermarsch. Ovelgönne ist eine Gemeinde im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
5262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26939
Vorwahlen
04480, 04483, 04401 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Allerhop, Coldewey, Colmar, Colmarfeld, Garveshörne, Harlinghausen, Mittelhofschlag, NorderFrieschenmoor, Norderhofschlag, Petershörne, Popkenhöge, Rixförde, Rüdershausen, StrückhauserAltendeich, StrückhauserKirchdorf, SüderFrieschenmoor, Winterbahn
Adressen:
1. Gemeinde Ovelgönne
Am Markt 1
26316 Varel
2. Landkreis Friesland
Am Markt 1
26427 Esens
3. Einwohnermeldeamt Ovelgönne
Hauptstraße 10
26316 Varel
Gemeinde Ovelgönne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.