Pilsach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92367
Vorwahl
09181
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammelhofen, Anzenhofen, Auhof, Bernthal, Danlohe, Eispertshofen, Eschertshofen, Giggling, Iberlsmhle, Inzenhof, Ischhofen, Klosterhof, Laaber, Langenmhle, Litzlohe, Pfeffertshofen, Raschhof, Rödelberg, Schneemhle, Tartsberg, Wimmersdorf, Wnn, Ammelhofen, Anzenhofen, Auhof, Bernthal, Danlohe, Eispertshofen, Eschertshofen, Giggling, Iberlsmühle, Inzenhof, Ischhofen, Klosterhof, Laaber, Langenmühle, Litzlohe, Pfeffertshofen, Raschhof, Rödelberg
Adressen:
1. Gemeinde Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
2. Standesamt Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
3. Einwohnermeldeamt Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
Gemeinde Pilsach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.