Pilsach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92367
Vorwahl
09181
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammelhofen, Anzenhofen, Auhof, Bernthal, Danlohe, Eispertshofen, Eschertshofen, Giggling, Iberlsmhle, Inzenhof, Ischhofen, Klosterhof, Laaber, Langenmhle, Litzlohe, Pfeffertshofen, Raschhof, Rödelberg, Schneemhle, Tartsberg, Wimmersdorf, Wnn, Ammelhofen, Anzenhofen, Auhof, Bernthal, Danlohe, Eispertshofen, Eschertshofen, Giggling, Iberlsmühle, Inzenhof, Ischhofen, Klosterhof, Laaber, Langenmühle, Litzlohe, Pfeffertshofen, Raschhof, Rödelberg
Adressen:
1. Gemeinde Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
2. Standesamt Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
3. Einwohnermeldeamt Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
Gemeinde Pilsach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.