Pilsach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92367
Vorwahl
09181
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ammelhofen, Anzenhofen, Auhof, Bernthal, Danlohe, Eispertshofen, Eschertshofen, Giggling, Iberlsmhle, Inzenhof, Ischhofen, Klosterhof, Laaber, Langenmhle, Litzlohe, Pfeffertshofen, Raschhof, Rödelberg, Schneemhle, Tartsberg, Wimmersdorf, Wnn, Ammelhofen, Anzenhofen, Auhof, Bernthal, Danlohe, Eispertshofen, Eschertshofen, Giggling, Iberlsmühle, Inzenhof, Ischhofen, Klosterhof, Laaber, Langenmühle, Litzlohe, Pfeffertshofen, Raschhof, Rödelberg
Adressen:
1. Gemeinde Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
2. Standesamt Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
3. Einwohnermeldeamt Pilsach, Hauptstraße 1, 92367 Pilsach
Gemeinde Pilsach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.