Pittenhart ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83132
Vorwahl
08624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn, Rachertsfelden, Rothbuch, Schachen, Straßberg, Taxenberg, Walzach, Wimm, Windschnur, Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pittenhart
Hauptstraße 1
83313 Pittenhart
2. Landkreis Traunstein
Rosenheimer Straße 45
83278 Traunstein
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Chiemseestraße 25
83278 Traunstein
Gemeinde Pittenhart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung