Pittenhart ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83132
Vorwahl
08624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn, Rachertsfelden, Rothbuch, Schachen, Straßberg, Taxenberg, Walzach, Wimm, Windschnur, Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pittenhart
Hauptstraße 1
83313 Pittenhart
2. Landkreis Traunstein
Rosenheimer Straße 45
83278 Traunstein
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Chiemseestraße 25
83278 Traunstein
Gemeinde Pittenhart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.