Pittenhart ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Obing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83132
Vorwahl
08624
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn, Rachertsfelden, Rothbuch, Schachen, Straßberg, Taxenberg, Walzach, Wimm, Windschnur, Aiglsham, Aindorf, Allerding, Altersham, Apping, Eschenau, Fachendorf, Fremdling, Gramelberg, Heinrichsberg, Hinzing, Maiering, Niederbrunn, Niederham, Nöstlbach, Oberbrunn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Pittenhart
Hauptstraße 1
83313 Pittenhart
2. Landkreis Traunstein
Rosenheimer Straße 45
83278 Traunstein
3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein
Chiemseestraße 25
83278 Traunstein
Gemeinde Pittenhart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.