Plößberg (bairisch: Bläisberch) ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
3167 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95703
Vorwahl
09636
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Dreihöf, Frankengut, Geisleithen, Krähenhaus, Kriegermühle, Ödschönlind, Prommenhof, Rothhof, Schönthan-Zankelhut
Adressen:
1. Gemeinde Plößberg, Hauptstraße 1, 95703 Plößberg
2. Ordnungsamt Plößberg, Hauptstraße 1, 95703 Plößberg
3. Finanzamt Weiden, Ziegelstraße 10, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Plößberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf