Ruhmannsfelden ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Ruhmannsfelden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2032 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94239
Vorwahl
09929
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Auerbach, Bergerhäusl, Bergerweid, Bruckhof, Bruckmhle, Eckersberg, Fratersdorf, Giggenried, Haberleuthen, Häuslern, Hafenried, Hahnburg, Haidenberg, Handling, Harthof, Hasmannsried, Hinterdietzberg, Huberweid, Irlach, Kirchweg, Klessing, Knabenhof, Lämmersdorf, Leuthenmhle, Masselsried, Mooshof, Multernhäusl, Muschenried, Perlesried, Pointmannsgrub, Prenning, Prnst, Schön, Schönberg, Schwarzen, Stegmhle, Steineröd, Sndweging, Tradweging
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruhmannsfelden
Hauptstraße 1
94239 Ruhmannsfelden
2. Finanzamt Deggendorf
Am Stadtgraben 1
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Bahnhofstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Ruhmannsfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.