Quarnbek ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1770 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24107
Vorwahl
04340
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Quarnbek, Hauptstraße 2, 24601 Quarnbek
2. Amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswiger Str. 2, 24768 Rendsburg
3. Kreisverwaltung Segeberg, Oldesloer Str. 25, 23795 Bad Segeberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Straßen in Quarnbek:
Admiralskoppel,
Alte Landstr.,
Am Breitschlag,
Am Fährberg,
Am Gut,
Am Landkrug,
Am Ringkanal,
Birkenweg,
Birnbaumfeld,
Dorfstr.,
Eichkamp,
Eiderschleuse,
Fliederweg,
Gartenkamp,
Ginsterbusch,
Gut Quarnbek,
Hochrott,
Hofkoppel,
Holm,
Holzkoppel,
Immenkamp,
Kirchkamp,
Kirschgarten,
Köhlerbarg,
Küsterkoppel,
Lerchenkamp,
Lindenkamp,
Möhlenbarg,
Mönkbergseck,
Petersilienweg,
Plattenberg,
Rajensdorfer Weg,
Reimershof,
Reimershofer Weg,
Rosenweg,
Schmiedeberg,
Schüttenredder,
Sledenbarg,
Spitzenrade,
Steinkamp,
Sturenberg,
Toweddern,
Treidelweg,
Uhlenkamp,
Wiedenkamp,
Ziegelhofer Weg,
Zum Sportplatz,
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1
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.