Rathskirchen ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Donnersbergkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
170 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
67744                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06364                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Rathaus Rathskirchen  
   Hauptstraße 1  
   12345 Rathskirchen  
2. Bürgeramt Rathskirchen  
   Marktstraße 5  
   12345 Rathskirchen  
3. Ordnungsamt Rathskirchen  
   Wilhelmstraße 10  
   12345 Rathskirchen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Rathskirchen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rathskirchen in den bereitgestellten Informationen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
 - Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
 - Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
 - Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
 - Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
 
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.