Rattiszell ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stallwang.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
1533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94372
Vorwahl
09964
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bhl, Dammersdorf, Dietersdorf, Ederszell, Eggerszell, Eiermhle, Erpfenzell, Euersdorf, Gmeinwies, Gschwellhof, Hacksberg, Haunkenzell, Herrnfehlburg, Hinterascha, Httenzell, Irling, Jubelheim, Körbling, Mutzendorf, Neundling, Niedereier, Oberweinberg, Pfaffenberg, Pilgramsberg, Schwachshof, Spormhl, Straßhäuser, Unterweinberg, Wäscherszell, Zisterau, Zisterhof, Bühl, Dammersdorf, Dietersdorf, Ederszell, Eggerszell, Eiermühle, Erpfenzell, Euersdorf, Gmeinwies
Adressen:
1. Gemeinde Rattiszell
Hauptstraße 1
94533 Rattiszell
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 20
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Gabelsbergerstraße 1
94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.