Sie ist die sechstgrößte Stadt des Landkreises Ludwigsburg und gehört zum Mittelbereich Ludwigsburg/Kornwestheim innerhalb des Oberzentrums Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
71686, 70378
Vorwahlen
07146, 07141, 0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
2. Bürgeramt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
3. Ordnungsamt Remseck am Neckar
Rathausplatz 1
71686 Remseck am Neckar
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Remseck am Neckar entsteht östlich der Marbacher Straße in Neckarrems ein großes Baugebiet mit etwa 425 Wohneinheiten, einer großen Kita, einem Spielplatz, einem begrünten Quartiersplatz und Raum für einen Supermarkt. Das Gebiet soll sich in die Naturlandschaft einfügen, Raum für Biodiversität bieten und mindestens 15 Prozent bezahlbaren Wohnraum umfassen. Zudem strebt die Stadt Klimaneutralität an. Erste Vorentwürfe wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats vorgestellt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.