Rentweinsdorf ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ebern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
1596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96184
Vorwahlen
09531, 09536
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Gräfenholz, Hebendorf, Losbergsgereuth, Ottneuses, Sendelbach, Treinfeld, Treinfeldsmhle, Gräfenholz, Hebendorf, Losbergsgereuth, Ottneuses, Sendelbach, Treinfeld, Treinfeldsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rentweinsdorf
Hauptstraße 1
96126 Rentweinsdorf
2. Finanzamt Bamberg
An den Bachwiesen 1
96052 Bamberg
3. Agentur für Arbeit Bamberg-Forchheim
An den Bachwiesen 1
96052 Bamberg
Gemeinde Rentweinsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 20:00
- Dienstag: 08:00 - 20:00
- Mittwoch: 08:00 - 14:00
- Donnerstag: 08:00 - 20:00
- Freitag: 08:00 - 20:00
- Samstag: 08:00 - 12:00
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.