Juli 2014 der Verbandsgemeinde Kaisersesch an. Roes ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Cochem-Zell
Einwohner
481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56754
Vorwahl
02672
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Schwanenkirche, Schwanenkirche
Adressen:
1. Stadtverwaltung Roes
Hauptstraße 1
12345 Roes
2. Bürgeramt Roes
Marktstraße 5
12345 Roes
3. Ordnungsamt Roes
Bahnhofstraße 10
12345 Roes
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 16:00
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rösrath gibt es several laufende und geplante Bebauungsprojekte:
- Der Bebauungsplan Nr. 129 „Sülzufer West - Hoffnungsthal“ konzentriert sich auf die städtebauliche Nachverdichtung und den Hochwasserschutz entlang der Sülz, mit dem Ziel, durch Neu- und Ersatzbauten eine maßvolle Verdichtung zu erreichen.
- Es gibt kontinuierende Diskussionen und Anpassungen bei verschiedenen Bebauungsplänen, wie z.B. dem BPlan 115 Backeswiesen/Berg. Landstr., der trotz langer Verzögerungen noch nicht rechtskräftig ist, und dem BPlan 76 Am Hammer, 1. Änderung, der trotz Kritik genehmigt wurde.
- Weitere Projekte wie der BPlan Altvolberger Wiese und der BPlan Venauen sind in verschiedenen Stadien der Planung und Genehmigung, mit teils lebhafter Anwohnerkritik.
- Die Stadt Rösrath arbeitet an der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für verschiedene Bebauungspläne, um die Bedenken der Bürger zu berücksichtigen und transparente Planungsprozesse zu gewährleisten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.