Roßdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
630 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98590
Vorwahl
036968
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Roßdorf, Hauptstraße 1, 64380 Roßdorf
2. Ordnungsamt Roßdorf, Hauptstraße 1, 64380 Roßdorf
3. Bürgeramt Roßdorf, Hauptstraße 1, 64380 Roßdorf
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Die Grundschule im Bruchköbeler Stadtteil Roßdorf soll an einen neuen Standort verlegt werden, 300 Meter weiter östlich, weil die aktuelle Schule zu klein und nicht mehr sanierbar ist. Dafür soll der Bebauungsplan angepasst werden. Die neue Schule soll an eine bestehende Wiese und ein Gewerbegebiet angrenzen, um den Grundschulkindern mehr Platz und bessere Bedingungen zu bieten. Ab Dienstag können Bürger online und vor Ort in die Pläne einsehen und ihre Meinung dazu abgeben.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.