Roßdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Schmalkalden-Meiningen
Einwohner
630 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
98590
Vorwahl
036968
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Roßdorf, Hauptstraße 1, 64380 Roßdorf
2. Ordnungsamt Roßdorf, Hauptstraße 1, 64380 Roßdorf
3. Bürgeramt Roßdorf, Hauptstraße 1, 64380 Roßdorf
Gemeinde Roßdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Grundschule im Bruchköbeler Stadtteil Roßdorf soll an einen neuen Standort verlegt werden, 300 Meter weiter östlich, weil die aktuelle Schule zu klein und nicht mehr sanierbar ist. Dafür soll der Bebauungsplan angepasst werden. Die neue Schule soll an eine bestehende Wiese und ein Gewerbegebiet angrenzen, um den Grundschulkindern mehr Platz und bessere Bedingungen zu bieten. Ab Dienstag können Bürger online und vor Ort in die Pläne einsehen und ihre Meinung dazu abgeben.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.