Rudersberg ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
11.330 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73635
Vorwahl
07183
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Drexelhof, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Königsbronnhof, Mannenberg, Oberndorf, Schafhaus, Schloßhöfle, Seelach, Waldenstein, Zumhof, Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Drexelhof, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Königsbronnhof, Mannenberg, Oberndorf, Schafhaus, Schloßhöfle, Seelach, Waldenstein, Zumhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rudersberg
Hauptstraße 15
73635 Rudersberg
2. Ordnungsamt Rudersberg
Hauptstraße 15
73635 Rudersberg
3. Finanzamt Waiblingen
Eberhardstraße 14
71332 Waiblingen
Gemeinde Rudersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rudersberg gibt es aktuelle Arbeiten an Bebauungsplänen, insbesondere den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für den "Handwerkerhof im Täle, 1. Änderung" in Asperglen. Diese Pläne sind derzeit in der Aufstellung.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.