Rumohr ist eine Gemeinde bei Kiel im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24254
Vorwahl
04347
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhtten, Sophienlust, Bornhorst, Rumohrholz, Rumohrhütten, Sophienlust
Adressen:
1. Gemeinde Rumohr, Am Markt 1, 23847 Rumohr
2. Amtsgericht Bad Oldesloe, An der Mühle 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Eulenspiegelstraße 4, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Rumohr – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rumohr hat in ihrer Sitzung am 11.12.2023 die Satzung der Gemeinde Rumohr über die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen. Weitere spezifische Informationen zum Bebauungsplan selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht enthalten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.