Saarbrücken (im örtlichen rheinfränkischen Dialekt Saabrigge; im angrenzenden moselfränkischen Dialektbereich Saabrekgen) ist die Landeshauptstadt des Saarlandes.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
179.634 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66111–66133
Vorwahlen
0681, 06893, 06897, 06898, 06805, 06881, 06809
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Burbach, Malstatt, Rastpfuhl, Rußhütte, StArnual, Schönbach, Stuhlsatzenhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Saarbrücken, Am Markt, 66111 Saarbrücken
2. Landeshauptstadt Saarbrücken, Bismarckstraße 1, 66111 Saarbrücken
3. Bundesagentur für Arbeit, Hohenzollernstraße 9, 66117 Saarbrücken
Gemeinde Saarbrücken – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.