Schalksmühle (westfälisch Schalksmüehle) liegt im Nordwesten des Sauerlandes in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Märkischen Kreises im Regierungsbezirk Arnsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
10.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58579
Vorwahlen
02355, 02351, 02337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Lindenteich
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Hauptstraße 68
58579 Schalksmühle
2. Bürgerbüro Schalksmühle
Hauptstraße 68
58579 Schalksmühle
3. Standesamt Schalksmühle
Hauptstraße 68
58579 Schalksmühle
Gemeinde Schalksmühle – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf