Schalksmühle (westfälisch Schalksmüehle) liegt im Nordwesten des Sauerlandes in Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Märkischen Kreises im Regierungsbezirk Arnsberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Märkischer Kreis
Einwohner
10.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
58579
Vorwahlen
02355, 02351, 02337
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Lindenteich
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Hauptstraße 68
58579 Schalksmühle
2. Bürgerbüro Schalksmühle
Hauptstraße 68
58579 Schalksmühle
3. Standesamt Schalksmühle
Hauptstraße 68
58579 Schalksmühle
Gemeinde Schalksmühle – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
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- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.