Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Scheßlitz

Scheßlitz (mundartlich: Schäätz) ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Bamberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
7249 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96110
Vorwahl
09542
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 34, 96110 Scheßlitz
Hauptstraße 34, 96110 Scheßlitz 96110 Bayern DE
Website
Ortsteile
Burgellern, Burglesau, Demmelsdorf, Dörrnwasserlos, Doschendorf, Ehrl, Giech, Gügel, Pausdorf, Peulendorf, Pünzendorf, Roschlaub, Schlappenreuth, Schrautershof, Schweisdorf, Stübig, Weichenwasserlos, Weingarten, Windischletten, Würgau, Zeckendorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Scheßlitz
Am Markt 1
96126 Scheßlitz

2. Finanzamt Bamberg
Kapellenstraße 4
96049 Bamberg

3. Landratsamt Bamberg
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Gemeinde Scheßlitz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Maß der baulichen Nutzung
  3. Überbaubare Grundstücksflächen
  4. Örtliche Verkehrsflächen

Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:

  • Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
  • Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
  • Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben

Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.