Schmalfeld ist eine Gemeinde im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Segeberg
Einwohner
1955 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24640
Vorwahlen
04191, 04195
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Alteland, Bickberg, Birkenhain, Brook, Dammbeck, Dammberg, Deesbeck, Dieksdamm, Langenhorn, Lehmhoop, Marskamp, Naheland, Rotenbek, Schmalfeld, Teeden, Wierenkamp, Wohld, Alteland, Bickberg, Birkenhain, Brook, Dammbeck, Dammberg, Deesbeck, Dieksdamm, Langenhorn, Lehmhoop, Marskamp, Naheland, Rotenbek, Teeden, Wierenkamp, Wohld
Adressen:
1. Gemeindebüro Schmalfeld
Am Markt 1
24638 Schmalfeld
2. Amt Kellinghusen
Hamburger Str. 1
24647 Kellinghusen
3. Kreisverwaltung Segeberg
Oldesloer Str. 24
23795 Bad Segeberg
Gemeinde Schmalfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.