Schwarzhofen ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neunburg vorm Wald.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1413 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92447
Vorwahl
09672
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Baslmhle, Baumhof, Denglarn, Girnitz, Haag, Häuslern, Holzhof, Klosterhäuser, Krimling, Laubenhof, Raggau, Schönau, Schwarzeneck, Ziegelhof, Baslmühle, Baumhof, Denglarn, Girnitz, Haag, Häuslern, Holzhof, Klosterhäuser, Krimling, Laubenhof, Raggau, Schönau, Schwarzeneck, Ziegelhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schwarzhofen, Hauptstraße 1, 93149 Schwarzhofen
2. Standesamt Schwarzhofen, Hauptstraße 1, 93149 Schwarzhofen
3. Finanzamt Schwandorf, Flurstraße 1, 92421 Schwandorf
Gemeinde Schwarzhofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.