Schönsee ist eine Stadt im Nordosten des Oberpfälzer Landkreises Schwandorf in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee, zu der auch die Gemeinden Stadlern und Weiding gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92539
Vorwahl
09674
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dietersberg, Josephsthal, Langau, Laub, Lindau, LindauerWaldhaus, Polster, Schallerhammer, Schwand, Stückhäusl, Ziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schönsee, Hauptstraße 10, 92539 Schönsee
2. Finanzamt Nürnberg-West, Breitestraße 11, 90402 Nürnberg
3. Landratsamt Schwandorf, Schloßplatz 1, 92421 Schwandorf
Gemeinde Schönsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.