Schönsee ist eine Stadt im Nordosten des Oberpfälzer Landkreises Schwandorf in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee, zu der auch die Gemeinden Stadlern und Weiding gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92539
Vorwahl
09674
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dietersberg, Josephsthal, Langau, Laub, Lindau, LindauerWaldhaus, Polster, Schallerhammer, Schwand, Stückhäusl, Ziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schönsee, Hauptstraße 10, 92539 Schönsee
2. Finanzamt Nürnberg-West, Breitestraße 11, 90402 Nürnberg
3. Landratsamt Schwandorf, Schloßplatz 1, 92421 Schwandorf
Gemeinde Schönsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf