Schönsee ist eine Stadt im Nordosten des Oberpfälzer Landkreises Schwandorf in Bayern und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee, zu der auch die Gemeinden Stadlern und Weiding gehören.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2375 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92539
Vorwahl
09674
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dietersberg, Josephsthal, Langau, Laub, Lindau, LindauerWaldhaus, Polster, Schallerhammer, Schwand, Stückhäusl, Ziegelhütte
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schönsee, Hauptstraße 10, 92539 Schönsee
2. Finanzamt Nürnberg-West, Breitestraße 11, 90402 Nürnberg
3. Landratsamt Schwandorf, Schloßplatz 1, 92421 Schwandorf
Gemeinde Schönsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.