Schöppingen (plattdeutsch Schüöping) ist eine Gemeinde im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
6623 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48624
Vorwahlen
02555, 02545, 02558
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schöppingen
Bahnhofstraße 1
48624 Schöppingen
2. Bürgerbüro Schöppingen
Rathausplatz 1
48624 Schöppingen
3. Ordnungsamt Schöppingen
Bahnhofstraße 1
48624 Schöppingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.