Seeshaupt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
3282 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82402
Vorwahl
08801
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnried, Eichendorf, Eisenrain, Ellmann, Hohenberg, Holzmhle, Hbschmhle, Jenhausen, Kreutberg, Kronleiten, Magnetsried, Nußberg, Oppenried, Pischetsried, Pollingsried, Sanimoor, StHeinrich, Schmitten, Seeseiten, Tradfranz, Ungertsried, Wolfetsried, Arnried, Eichendorf, Eisenrain, Ellmann, Hohenberg, Holzmühle, Hübschmühle, Jenhausen, Kreutberg, Kronleiten, Magnetsried, Nußberg, Oppenried, Pischetsried, Pollingsried, Sanimoor, StHeinrich, Schmitten
Adressen:
1. Gemeinde Seeshaupt, Am Alten Postplatz 1, 82402 Seeshaupt
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 53, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Bäckerstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Seeshaupt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.