Seeshaupt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
3282 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82402
Vorwahl
08801
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnried, Eichendorf, Eisenrain, Ellmann, Hohenberg, Holzmhle, Hbschmhle, Jenhausen, Kreutberg, Kronleiten, Magnetsried, Nußberg, Oppenried, Pischetsried, Pollingsried, Sanimoor, StHeinrich, Schmitten, Seeseiten, Tradfranz, Ungertsried, Wolfetsried, Arnried, Eichendorf, Eisenrain, Ellmann, Hohenberg, Holzmühle, Hübschmühle, Jenhausen, Kreutberg, Kronleiten, Magnetsried, Nußberg, Oppenried, Pischetsried, Pollingsried, Sanimoor, StHeinrich, Schmitten
Adressen:
1. Gemeinde Seeshaupt, Am Alten Postplatz 1, 82402 Seeshaupt
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 53, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Bäckerstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Seeshaupt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.