Seeshaupt ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Weilheim-Schongau
Einwohner
3282 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82402
Vorwahl
08801
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Arnried, Eichendorf, Eisenrain, Ellmann, Hohenberg, Holzmhle, Hbschmhle, Jenhausen, Kreutberg, Kronleiten, Magnetsried, Nußberg, Oppenried, Pischetsried, Pollingsried, Sanimoor, StHeinrich, Schmitten, Seeseiten, Tradfranz, Ungertsried, Wolfetsried, Arnried, Eichendorf, Eisenrain, Ellmann, Hohenberg, Holzmühle, Hübschmühle, Jenhausen, Kreutberg, Kronleiten, Magnetsried, Nußberg, Oppenried, Pischetsried, Pollingsried, Sanimoor, StHeinrich, Schmitten
Adressen:
1. Gemeinde Seeshaupt, Am Alten Postplatz 1, 82402 Seeshaupt
2. Landratsamt Weilheim-Schongau, Hauptstraße 53, 82362 Weilheim in Oberbayern
3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Bäckerstraße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern
Gemeinde Seeshaupt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: 08:00 - 11:30
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:30
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.