Sollerup ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein, an der Einmündung der Jerrisbek in die Treene gegenüber dem Staatsforst Büschau gelegen
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24852, 24992
Vorwahlen
04625, 04609, 04607
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hnding, Hnning, Mhlenberg, Sollbrck, Sollerupfeld, Sollerupmhle, Wiesbll, Hünding, Hünning, Mühlenberg, Sollbrück, Sollerupfeld, Sollerupmühle, Wiesbüll
Adressen:
1. Gemeinde Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
2. Amtsverwaltung Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
3. Einwohnermeldeamt Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
Gemeinde Sollerup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.