Jerrisbek (dänisch: Jerrisbæk), Sollbrück (Solbro), Sollerupmühle (Sollerup Mølle) und Wiesbüll (Visbøl) gehören zum Gemeindegebiet
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
477 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24852, 24992
Vorwahlen
04625, 04609, 04607
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Hnding, Hnning, Mhlenberg, Sollbrck, Sollerupfeld, Sollerupmhle, Wiesbll, Hünding, Hünning, Mühlenberg, Sollbrück, Sollerupfeld, Sollerupmühle, Wiesbüll
Adressen:
1. Gemeinde Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
2. Amtsverwaltung Schleswig-Flensburg
Schleswiger Str. 74
24837 Schleswig
3. Einwohnermeldeamt Sollerup
Dorfstraße 4
24340 Sollerup
Gemeinde Sollerup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.