Sterup ist eine Gemeinde in der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24996
Vorwahl
04637
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahnebyheck, Barredamm, Birristoft, Boltoft, Boltoftheck, Bremholm, Brunsbll, Brunsbllund, Duisberg, Grnholz, Grnholz-Husum, Helle, Höckeberg, Hoheluft, Jordan, Jordanstraße, Kallewatt, Niehuus, Osterholm, Quegmai, Sachsenwald, Schadelund, Schiol, Schnabe, Sohlberg, Sterup-Dingholz, Sterupbek, Sterupgaard, Straßburg, Sdsteinberg, Snnerhof, Westerholm, Ahnebyheck, Barredamm, Birristoft, Boltoft, Boltoftheck, Bremholm, Brunsbüll, Brunsbüllund
Adressen:
1. Gemeinde Sterup
Hauptstraße 15
24986 Sterup
2. Amtsgericht Flensburg
Schmiedestraße 20
24937 Flensburg
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswigstraße 74
24837 Schleswig
Gemeinde Sterup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.