Sterup ist eine Gemeinde in der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holsteins
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
1370 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24996
Vorwahl
04637
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ahnebyheck, Barredamm, Birristoft, Boltoft, Boltoftheck, Bremholm, Brunsbll, Brunsbllund, Duisberg, Grnholz, Grnholz-Husum, Helle, Höckeberg, Hoheluft, Jordan, Jordanstraße, Kallewatt, Niehuus, Osterholm, Quegmai, Sachsenwald, Schadelund, Schiol, Schnabe, Sohlberg, Sterup-Dingholz, Sterupbek, Sterupgaard, Straßburg, Sdsteinberg, Snnerhof, Westerholm, Ahnebyheck, Barredamm, Birristoft, Boltoft, Boltoftheck, Bremholm, Brunsbüll, Brunsbüllund
Adressen:
1. Gemeinde Sterup
Hauptstraße 15
24986 Sterup
2. Amtsgericht Flensburg
Schmiedestraße 20
24937 Flensburg
3. Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswigstraße 74
24837 Schleswig
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.