Sonnen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1428 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94164
Vorwahlen
08584 und 08586
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Binderhgel, Bognerwies, Bruckleiten, Brunnermhle, Draxlweg, Großrathberg, Grubwies, Grbwies, Haidensäg, Haselberg, Herrnholz, Hinterau, Holzgattern, Kleinrathberg, Oberneureutherwaid, Obernstein, Pufferwies, Rannaberg, Rehleiten, Riendlhäuser, Roßau, Sägwies, Schauberg, Schneideröden, Schönberg, Schönwiese, Sonnen, Sperlbrunn, Spiesbrunn, Steindlberg, Steinerfurth, Stinglwiese, Thierham, Binderhügel, Bognerwies, Bruckleiten, Brunnermühle, Draxlweg, Großrathberg, Grubwies
Adressen:
1. Rathaus Sonnen
Hauptstraße 23
12345 Sonnen
2. Ordnungsamt Sonnen
Parkstraße 12
12345 Sonnen
3. Bürgeramt Sonnen
Bahnhofstraße 5
12345 Sonnen
Gemeinde Sonnen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.