Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Velen

Seit dem 23. Die Stadt Velen liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen im Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.198 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46342
Vorwahl
02863
Adresse der Stadtverwaltung
Ramsdorfer Str. 19, 46342 Velen
Ramsdorfer Str. 19, 46342 Velen 46342 Velen Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Nordvelen, Waldvelen, Nordvelen, Waldvelen
Adressen:
1. Stadt Velen, Rathausplatz 1, 46342 Velen
2. Kreis Borken, Wilhelmstraße 10, 46325 Borken
3. Agentur für Arbeit Bochum, Bismarckstraße 100, 44793 Bochum
Gemeinde Velen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Velen online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Velen online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.