Die Stadt Straelen (hochdeutsche Aussprache .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}['ʃtra:lən] mit Dehnungs-e, limburgische/kleverländische Aussprache [ˈstra:lə]) liegt am unteren Niederrhein an der niederländischen Grenze bei Venlo im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.232 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47638
Vorwahlen
02834, 02839
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Straelen
Am Markt 1
47638 Straelen
2. Kreis Viersen
Kölner Str. 80
41747 Viersen
3. Bezirksregierung Düsseldorf
Rheinstr. 30
40479 Düsseldorf
Gemeinde Straelen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.