Strahlungen (bis 1875 noch Stralungen geschrieben) ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97618
Vorwahl
09733
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fridritt, Fridritt
Adressen:
1. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
P.O. Box 10 01 49
38201 Salzgitter
2. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
Am Schillertheater 1
09111 Chemnitz
3. Umweltbundesamt (UBA)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Gemeinde Strahlungen – Öffnungszeiten
- Montag: 07:45 - 17:00
- Dienstag: 07:45 - 17:00
- Mittwoch: 07:45 - 17:00
- Donnerstag: 07:45 - 18:00
- Freitag: 07:45 - 17:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.