Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Strahlungen

Strahlungen (bis 1875 noch Stralungen geschrieben) ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Rhön-Grabfeld und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt an der Saale
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
933 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97618
Vorwahl
09733
Adresse der Verbandsverwaltung
Goethestr. 1, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Goethestr. 1, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale 97618 Bayern DE
Website
Ortsteile
Fridritt, Fridritt
Adressen:
1. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
P.O. Box 10 01 49
38201 Salzgitter

2. Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV)
Am Schillertheater 1
09111 Chemnitz

3. Umweltbundesamt (UBA)
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Gemeinde Strahlungen – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:45 - 17:00
  • Dienstag: 07:45 - 17:00
  • Mittwoch: 07:45 - 17:00
  • Donnerstag: 07:45 - 18:00
  • Freitag: 07:45 - 17:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.