Söchtenau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim mit den beiden Pfarrgemeinden Schwabering und Söchtenau
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2696 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83139
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aschau, Berg, Dingbuch, Eichbichl, Eßbaum, Furtmühle, Haid, Hayng, Heumühle, Knogl, Lampersberg, Oberthal, Rachelsberg, Schürfmühle, Seehub, Spöck, Stetten, Straß, Stucksdorf, Unterthal, Wilperting
Adressen:
1. Gemeinde Söchtenau
Hauptstraße 8
83134 Söchtenau
2. Landratsamt Rosenheim
Richard-Wagner-Straße 1
83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Rosenheimer Str. 5
83022 Rosenheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.