Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Sörup

Sörup (dänisch: Sørup) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
4317 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24966
Vorwahl
04635
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Barg, Bargfeld, Buschholm, Buschkoppel, Eslingwatt, Flatzby, Flatzbyholz, Friedrichshof, Gammelby, Gammelbygaard, Gammelbyholz, Gammelbymoor, Hardesby, Hardesbyfeld, Hardesbyhof, Hoffnungstal, Hoheluft, Hollehitt, Iverslund, Jürgenshagen, Löstrup, Löstrupstamm, Ludwigsburg, Möllmark, Möllmarkheck, Möllmarkstamm, Mohrkirchteich, Mooswatt, Mühlenholz, Neumühlen, Neuschwensbyhof, Petersburg, Petershof, Schauby, Schwensby, Schwensbyfeld, Schwensbyhof, SeeEnde, Silkmoos, Sörup-Dingholz
Adressen:
1. Gemeindebüro Sörup
Schönhauser Straße 2
24966 Sörup

2. Bürgeramt Sörup
Am Markt 1
24966 Sörup

3. Ordnungsamt Sörup
Hauptstraße 10
24966 Sörup
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.