Süderbrarup (dänisch Sønder Brarup) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
5249 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24392
Vorwahl
04641
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhof, Bedstedt, Boknis, Breau, Brebelhof, Brebelholz, Brebelscheide, Bünderies, Christianslust, Dickedämmung, Dollrott, Dollrottholz, Dollrottwatt, Ekenisfeld, Flarup, Flarupgaard, Gangerschild, Großbrebel, Hoheluft, Kleinbrebel, Kuhholz, Lerchenfeld, Loitstraße, Niefeld, Oberland, Pageroe, Ruruplund, Schwanholm, Spystrup, Süderbrarupfeld, Süderbrarupholm, Süderbraruproy, Süderbrarupwesten, Süderfeld, Timmerholm, Winkelholm
Adressen:
1. Gemeinde Süderbrarup, Am Markt 1, 24392 Süderbrarup
2. Amtsverwaltung Süderbrarup, Am Markt 2, 24392 Süderbrarup
3. Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Süderbrarup, Schulstraße 5, 24392 Süderbrarup
Gemeinde Süderbrarup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.