Süderbrarup (dänisch Sønder Brarup) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
5249 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24392
Vorwahl
04641
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Baumhof, Bedstedt, Boknis, Breau, Brebelhof, Brebelholz, Brebelscheide, Bünderies, Christianslust, Dickedämmung, Dollrott, Dollrottholz, Dollrottwatt, Ekenisfeld, Flarup, Flarupgaard, Gangerschild, Großbrebel, Hoheluft, Kleinbrebel, Kuhholz, Lerchenfeld, Loitstraße, Niefeld, Oberland, Pageroe, Ruruplund, Schwanholm, Spystrup, Süderbrarupfeld, Süderbrarupholm, Süderbraruproy, Süderbrarupwesten, Süderfeld, Timmerholm, Winkelholm
Adressen:
1. Gemeinde Süderbrarup, Am Markt 1, 24392 Süderbrarup
2. Amtsverwaltung Süderbrarup, Am Markt 2, 24392 Süderbrarup
3. Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Süderbrarup, Schulstraße 5, 24392 Süderbrarup
Gemeinde Süderbrarup – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.