Süderlügum (dänisch: Sønder Løgum, nordfriesisch: Läigem, südjütländisch: Lym) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2398 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25923
Vorwahl
04663
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Böglum, Ellhöftfeld, Flützholm, Grellsbüll, Grellsbüllfeld, Großstruxbüll, Gulum, Haasberg, Hattersbüllhallig, Holmfeld, Horsberg, Humptrupfeld, Humptruphof, Kahlebüll, Kahlebüllfeld, Kleinstruxbüll, Krakebüll, Marienhof, Neuflützholm, Neuland, Osterhof, Peterswarft, Süderdürhus, Süderlügumfeld, Süderlügumforst, Uhlenberg, Westerhof, Wimmersbüll, Wohlgetan
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Süderlügum
Süderlügum 1
25917 Süderlügum
2. Gemeinde Süderlügum
Am Markt 1
25917 Süderlügum
3. Amtsgericht Tarp
Hauptstraße 20
24963 Tarp
Gemeinde Süderlügum – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.