Süderlügum (dänisch: Sønder Løgum, nordfriesisch: Läigem, südjütländisch: Lym) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2398 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25923
Vorwahl
04663
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Böglum, Ellhöftfeld, Flützholm, Grellsbüll, Grellsbüllfeld, Großstruxbüll, Gulum, Haasberg, Hattersbüllhallig, Holmfeld, Horsberg, Humptrupfeld, Humptruphof, Kahlebüll, Kahlebüllfeld, Kleinstruxbüll, Krakebüll, Marienhof, Neuflützholm, Neuland, Osterhof, Peterswarft, Süderdürhus, Süderlügumfeld, Süderlügumforst, Uhlenberg, Westerhof, Wimmersbüll, Wohlgetan
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Süderlügum
Süderlügum 1
25917 Süderlügum
2. Gemeinde Süderlügum
Am Markt 1
25917 Süderlügum
3. Amtsgericht Tarp
Hauptstraße 20
24963 Tarp
Gemeinde Süderlügum – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.