Tating (nordfriesisch: Tååting) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25881
Vorwahl
04862
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Blumenhof, Bohmarn, Bttel, Dreilandenkoog, Ehst, Ehsterkoog, Ehstersiel, Esing, Feldhof, Großmedehop, Haferacker, Harmonie, Hauert, Heisternest, Helle, Hochdorf, Htten, Kleinmedehop, Knappenberg, Krimm, Lokert, Martendorf, Meierhof, Norderdeich, Norderhof, Osterende, Osterhof, Pilkenkreuz, Sophienhof, Sderdeich, Sderhof, Tholendorf, Wattkoog, Westerhof, Wilhelminenkoog, Blumenhof, Bohmarn, Büttel, Dreilandenkoog, Ehst
Adressen:
1. Gemeinde Tating, Hauptstraße 2, 25881 Tating
2. Amt Eiderstedt, Am Markt 1, 25832 Tönning
3. Kreis Nordfriesland, Petersilie 1, 25821 Husum
Gemeinde Tating – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.