Tettenweis ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1818 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94167, 94060
Vorwahl
08534
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aumhle, Baumbauer, Berg, Birndorf, Breinreith, Bruckhaus, Bunding, Burgerding, Droinend, Eden, Engleder, Erbertsöd, Frankenberg, Freiung, Geisberger, Gerau, Geroling, Großhaarbach, Grub, Heftlehner, Heinriching, Holzhäuser, Indinger, Kandling, Kleinhaarbach, Knoglham, Kreiling, Krennleiten, Leopoldsberg, Ludlmhle, Maierhof, Mitterhaarbach, Mitterham, Neuhofen, Oberschwärzenbach, Ottenberg, Parnham, Poigham, Ranzing, Rauscher
Adressen:
1. Gemeinde Tettenweis
Hauptstraße 1
94569 Tettenweis
2. Ordnungsamt Tettenweis
Hauptstraße 1
94569 Tettenweis
3. Landratsamt Passau
Fürstenstraße 7
94032 Passau
Gemeinde Tettenweis – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.