Thumby (dänisch: Tumby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein. Die Ortschaften Börentwedt (Borntved), Sensby (Sønsby), Sieseby (Siseby, niederd.: Siesby) und Thumby sowie die Güter Bienebek (dän
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
386 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24351
Vorwahlen
04352, 04355
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhtten, Thumby, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm, Archangel, Eslingholz, Fallsick, Fresenburg, Hoheluft, Klaholz, Köhnholz, Neuteich, Schnarupholz, Schnurrum, Sensby, Staunerhütten, Thumbyfeld, Thumbyhassel, Thumbyholm
Adressen:
1. Gemeinde Thumby
Hauptstraße 1
24360 Thumby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Markt 2
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Langenberg 14
24768 Rendsburg
Gemeinde Thumby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.