Thurmansbang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94169
Vorwahlen
08504, 08544
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermhle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumhle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg, Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermühle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumühle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thurmansbang
Hauptstraße 1
94559 Thurmansbang
2. Finanzamt Deggendorf
Gewerbering 19
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Färberstraße 5
94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.