Thurmansbang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94169
Vorwahlen
08504, 08544
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermhle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumhle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg, Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermühle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumühle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thurmansbang
Hauptstraße 1
94559 Thurmansbang
2. Finanzamt Deggendorf
Gewerbering 19
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Färberstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Thurmansbang – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung