Thurmansbang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94169
Vorwahlen
08504, 08544
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermhle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumhle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg, Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermühle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumühle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thurmansbang
Hauptstraße 1
94559 Thurmansbang
2. Finanzamt Deggendorf
Gewerbering 19
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Färberstraße 5
94469 Deggendorf
Gemeinde Thurmansbang – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf