Thurmansbang ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau, der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Thurmansbang und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
2596 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94169
Vorwahlen
08504, 08544
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermhle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumhle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg, Eggenreuth, Eizersdorf, Erlau, Gingharting, Grausensdorf, Gschwendt, Haidreuth, Hauermühle, Haundorf, Kritzenberg, Lindau, Lindberg, Loderhof, Oisching, Rabenstein, Roitham, Rottaumühle, Stieglreuth, Stockwiesreuth, Traxenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Thurmansbang
Hauptstraße 1
94559 Thurmansbang
2. Finanzamt Deggendorf
Gewerbering 19
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Färberstraße 5
94469 Deggendorf
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.