Zur Gemeinde gehört außerdem der Ortsteil Niendorf. Neben dem Hauptort gibt es die beiden Dorfschaften Groß Timmendorf mit den Wohnplätzen Groß Timmendorf und Oeverdiek sowie Hemmelsdorf mit den Wohnplätzen Hemmelsdorf, Hainholz und Nothweg
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Ostholstein
Einwohner
8595 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23669
Vorwahl
04503
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
GroßTimmendorf, Hainholz, Hemmelsdorf, GroßTimmendorf, Hainholz, Hemmelsdorf, Oeverdiek
Adressen:
1. Gemeinde Timmendorfer Strand
Kurpromenade 5
23669 Timmendorfer Strand
2. Amtsgericht Lübeck
Große Burgstraße 1
23552 Lübeck
3. Landkreis Ostholstein
Eutiner Straße 4
23701 Eutin
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.