Traunstein ist eine Große Kreisstadt und Oberzentrum an der Traun mit über 20.000 Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.868 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83278
Vorwahl
0861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aberg, Aiging, Axdorf, Bach, Baumgarten, Bergen, Brodeich, Buchfelln, Bchling, Daxerau, Einham, Empfing, Eppenstatt, Gamm, Geißing, Graben, Guntramshgel, Haslach, Heilegart, Hochberg, Höfen, Höpperding, Holzleiten, Htt, Innerlohen, Kaltenbach, Kirchleiten, Kotzing, Langenspach, Leiderting, Mayerhofen, Mitterbichl, Mhlthal, Neuling, Niederndorf, Oberhaid, Obersöln, Paulöd, Pitzlloch, Preising
Adressen:
1. Stadt Traunstein, Am Stadtplatz 1, 83278 Traunstein
2. Landratsamt Traunstein, Grosse Wasserburger Str. 1, 83278 Traunstein
3. Amtsgericht Traunstein, An den Bachwiesen 1, 83278 Traunstein
Gemeinde Traunstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.