Ulsnis (dänisch: Ulsnæs) ist eine Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
671 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24897, 24888
Vorwahl
04641
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Gallberg, Hagab, Hestoft, Ulsnisfeld, Ulsnishöh, Ulsniskirchenholz, Ulsnisland, Gallberg, Hagab, Hestoft, Ulsnisfeld, Ulsnishöh, Ulsniskirchenholz, Ulsnisland
Adressen:
1. Gemeinde Ulsnis
Ulsnis 1
24398 Ulsnis
2. Amtsverwaltung der Ämter Schlei-Ostsee
Am Markt 1
24392 Joldelund
3. Landkreis Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
Gemeinde Ulsnis – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.