Vestenbergsgreuth ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt an der Aisch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
1555 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91487
Vorwahl
09163
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Burgweisach, Dietersdorf, Dutendorf, Frickenhöchstadt, Hermersdorf, Kienfeld, Oberwinterbach, Ochsenschenkel, Weickersdorf, Burgweisach, Dietersdorf, Dutendorf, Frickenhöchstadt, Hermersdorf, Kienfeld, Oberwinterbach, Ochsenschenkel, Weickersdorf
Adressen:
1. Gemeinde Vestenbergsgreuth, Hauptstraße 15, 96194 Vestenbergsgreuth
2. Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg, Schützenstraße 9, 96049 Bamberg
Gemeinde Vestenbergsgreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.