Vestenbergsgreuth ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Höchstadt an der Aisch.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
1555 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91487
Vorwahl
09163
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Burgweisach, Dietersdorf, Dutendorf, Frickenhöchstadt, Hermersdorf, Kienfeld, Oberwinterbach, Ochsenschenkel, Weickersdorf, Burgweisach, Dietersdorf, Dutendorf, Frickenhöchstadt, Hermersdorf, Kienfeld, Oberwinterbach, Ochsenschenkel, Weickersdorf
Adressen:
1. Gemeinde Vestenbergsgreuth, Hauptstraße 15, 96194 Vestenbergsgreuth
2. Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg, Schützenstraße 9, 96049 Bamberg
Gemeinde Vestenbergsgreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.