Volkenschwand ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1792 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84106
Vorwahl
08754
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Agstall, Aign, Berg, Bergmhle, Böham, Brg, Freinberg, Giebitz, Grafendorf, Großgundertshausen, Großschwaiba, Haag, Hanselsberg, Hebrontshausen, Heidersberg, Herrenau, Iglthal, Kleinschwaiba, Kreppen, Kreuth, Kreuzstauden, Leibersdorf, Maierhof, Neubauer, Neuhausen, Niederreith, Obergolzaberg, Oberreith, Oberviecht, ™d, Pimmerdorf, Schlott, Sielstetten, Taubengrub, Thalham, Ungarischwall, Untergolzaberg, Unterviecht, Walchzell, Wieden
Adressen:
1. Gemeinde Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
2. Standesamt Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
3. Bürgeramt Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
Gemeinde Volkenschwand – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.