Volkenschwand ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1792 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84106
Vorwahl
08754
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Agstall, Aign, Berg, Bergmhle, Böham, Brg, Freinberg, Giebitz, Grafendorf, Großgundertshausen, Großschwaiba, Haag, Hanselsberg, Hebrontshausen, Heidersberg, Herrenau, Iglthal, Kleinschwaiba, Kreppen, Kreuth, Kreuzstauden, Leibersdorf, Maierhof, Neubauer, Neuhausen, Niederreith, Obergolzaberg, Oberreith, Oberviecht, ™d, Pimmerdorf, Schlott, Sielstetten, Taubengrub, Thalham, Ungarischwall, Untergolzaberg, Unterviecht, Walchzell, Wieden
Adressen:
1. Gemeinde Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
2. Standesamt Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
3. Bürgeramt Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.