Volkenschwand ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Kelheim und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
1792 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84106
Vorwahl
08754
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Agstall, Aign, Berg, Bergmhle, Böham, Brg, Freinberg, Giebitz, Grafendorf, Großgundertshausen, Großschwaiba, Haag, Hanselsberg, Hebrontshausen, Heidersberg, Herrenau, Iglthal, Kleinschwaiba, Kreppen, Kreuth, Kreuzstauden, Leibersdorf, Maierhof, Neubauer, Neuhausen, Niederreith, Obergolzaberg, Oberreith, Oberviecht, ™d, Pimmerdorf, Schlott, Sielstetten, Taubengrub, Thalham, Ungarischwall, Untergolzaberg, Unterviecht, Walchzell, Wieden
Adressen:
1. Gemeinde Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
2. Standesamt Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
3. Bürgeramt Volkenschwand
Hauptstraße 1
94431 Volkenschwand
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.