Hohenpolding ist eine Gemeinde im nordöstlichen Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84432
Vorwahl
08084
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHolz, AmSee, Berghof, Brandstätt, Dickarting, Diemating, Eben, Erdmannsdorf, Fuchsöd, Großaign, Großstockach, Harland, Harting, Hilg, Hof, Hofstätt, Holzen, Holzmann, Hut, Karbaum, Kleinaign, Kleinstadl, Klesham, Loiting, Penk, Penning, Pfauhub, Pilstl, Quick, Ramperting, Rechlfing, Reinting, Reit, Reitgarten, Schachten, Schwarzenberg, Sinzing, Starzell, Sulding, Teufelsöd
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenpolding, Hauptstraße 1, 84431 Hohenpolding
2. Landratsamt Erding, Ludwigstraße 2, 85435 Erding
3. Finanzamt Erding, Bahnhofstraße 11, 85435 Erding
Gemeinde Hohenpolding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.