Hohenpolding ist eine Gemeinde im nordöstlichen Landkreis Erding (Regierungsbezirk Oberbayern) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1598 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84432
Vorwahl
08084
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmHolz, AmSee, Berghof, Brandstätt, Dickarting, Diemating, Eben, Erdmannsdorf, Fuchsöd, Großaign, Großstockach, Harland, Harting, Hilg, Hof, Hofstätt, Holzen, Holzmann, Hut, Karbaum, Kleinaign, Kleinstadl, Klesham, Loiting, Penk, Penning, Pfauhub, Pilstl, Quick, Ramperting, Rechlfing, Reinting, Reit, Reitgarten, Schachten, Schwarzenberg, Sinzing, Starzell, Sulding, Teufelsöd
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hohenpolding, Hauptstraße 1, 84431 Hohenpolding
2. Landratsamt Erding, Ludwigstraße 2, 85435 Erding
3. Finanzamt Erding, Bahnhofstraße 11, 85435 Erding
Gemeinde Hohenpolding – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.