Wackersdorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92442
Vorwahlen
09431, 09439, 09434
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alberndorf, Grafenricht, Heselbach, Hirmerhaus, Imstetten, Irlach, Mappenberg, Meldau, Alberndorf, Grafenricht, Heselbach, Hirmerhaus, Imstetten, Irlach, Mappenberg, Meldau
Adressen:
1. Gemeinde Wackersdorf
Rathausplatz 1
92442 Wackersdorf
2. Landratsamt Schwandorf
Am Forum 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Ludwigstraße 8
92421 Schwandorf
Gemeinde Wackersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.