Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wackersdorf

Wackersdorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5427 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92442
Vorwahlen
09431, 09439, 09434
Adresse der Gemeinde
Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf
Marktplatz 1, 92442 Wackersdorf 92442 Bayern DE
Website
Ortsteile
Alberndorf, Grafenricht, Heselbach, Hirmerhaus, Imstetten, Irlach, Mappenberg, Meldau, Alberndorf, Grafenricht, Heselbach, Hirmerhaus, Imstetten, Irlach, Mappenberg, Meldau
Adressen:
1. Gemeinde Wackersdorf
Rathausplatz 1
92442 Wackersdorf

2. Landratsamt Schwandorf
Am Forum 1
92421 Schwandorf

3. Finanzamt Schwandorf
Ludwigstraße 8
92421 Schwandorf
Gemeinde Wackersdorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.