Waldbröl ist eine Stadt im Süden des Oberbergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
19.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51545
Vorwahlen
02291, 02292 (Helzen), 02295 (Geilenkausen, Neuenhähnen, Propach, Pulvermühle, Wippenkausen), 02296 (Dickhausen, Grünenbach, Rölefeld)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Alfenzingen, Baumen, Bech, Berkenroth, Beuinghausen, Biebelshof, Bladersbach, Bohlenhagen, Brenzingen, Bruch, Bruchhausen, Diezenkausen, Gaderoth, Grötzenberg, Hahn, Happach, Heide, Helten, Herfen, Hochwald, Hoff, Hufen, Krahwinkel, Loch, Lützingen, Neuenhähnen, Niederbröl, Niedergeilenkausen, Niederhausen, Obergeilenkausen, Oberzielenbach, Prombach, Propach, Puhl, Pulvermühle, Romberg, Rottland, Ruh, Schnörringen, Schönenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldbröl
Markt 1
51545 Waldbröl
2. Bürgerhaus Waldbröl
Lindenstraße 15
51545 Waldbröl
3. Ordnungsamt Waldbröl
Rathausplatz 1
51545 Waldbröl
Gemeinde Waldbröl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.