Walderbach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Walderbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
2306 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93194
Vorwahl
09464
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Abtsried, Brunsthof, Eichelberg, Fischerhaus, Grabenhof, Gusterei, Hardt, Haselgrub, Kaghof, Katzenrohrbach, Kirchenrohrbach, Nassen, Oberraning, Stockhof, Straßhof, Trellhof, Unterraning, Wetzlarn, Abtsried, Brunsthof, Eichelberg, Fischerhaus, Grabenhof, Gusterei, Hardt, Haselgrub, Kaghof, Katzenrohrbach, Kirchenrohrbach, Nassen, Oberraning, Stockhof, Straßhof, Trellhof, Unterraning, Wetzlarn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Walderbach
Hauptstraße 11
93129 Walderbach
2. Finanzamt Schwandorf
Flößaustraße 3
92421 Schwandorf
3. Landkreis Schwandorf
Wittelsbacherstraße 1
92421 Schwandorf
Gemeinde Walderbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.