Waldthurn ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Zur Gemeinde Waldthurn gehört der Wallfahrtsort Fahrenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92727
Vorwahl
09657
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Khbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth, Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Kühbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
2. Ordnungsamt Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
3. Finanzamt Weiden
Bgm.-Eisenreich-Straße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Waldthurn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.