Waldthurn ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.
Zur Gemeinde Waldthurn gehört der Wallfahrtsort Fahrenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1881 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92727
Vorwahl
09657
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Khbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth, Bernrieth, Bibershof, Brunnhof, Frankenrieth, Goldbrunn, Irlhof, Kühbachhof, Lennesrieth, Maienfeld, Oberbernrieth, Oberfahrenberg, Ottenrieth, Pfifferlingstiel, Radwaschen, Sandbachhöf, Spielberg, Unterbernrieth, Unterfahrenberg, Wampenhof, Woppenrieth
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
2. Ordnungsamt Waldthurn
Hauptstraße 7
92727 Waldthurn
3. Finanzamt Weiden
Bgm.-Eisenreich-Straße 6
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Waldthurn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.