Weiden in der Oberpfalz (amtlich Weiden i.d.OPf.) ist eine kreisfreie Stadt im ostbayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz, liegt 100 km östlich von Nürnberg und 35 km westlich der Grenze zu Tschechien, ist Oberzentrum der nördlichen Oberpfalz und Mitglied der Metropolregion Nürnberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Einwohner
42.472 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92637
Vorwahl
0961
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Weiden in der Oberpfalz
Bahnhofstraße 11
92637 Weiden in der Oberpfalz
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Bahnhofstraße 4
92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Bürgerbüro Weiden in der Oberpfalz
Regensburger Straße 18
92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Weiden in der Oberpfalz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.