Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Weigendorf

Weigendorf ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Amberg-Sulzbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Einwohner
1210 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91249
Vorwahlen
09154, 09663
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg 91249 Bayern DE
Website
Ortsteile
Oberlangenfeld, Weigendorf, Oberlangenfeld
Adressen:
1. Gemeinde Weigendorf, Rathausstraße 1, 91284 Weigendorf
2. Ordnungsamt Weigendorf, Am Marktplatz 2, 91284 Weigendorf
3. Bauamt Weigendorf, Ludwigstraße 5, 91284 Weigendorf
Gemeinde Weigendorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:15
  • Dienstag: 07:30 - 16:15
  • Mittwoch: 07:30 - 16:15
  • Donnerstag: 07:30 - 16:15
  • Freitag: 07:30 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.