Weinböhla ist eine Gemeinde und ein staatlich anerkannter Erholungsort im sächsischen Landkreis Meißen.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
10.476 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01689
Vorwahl
035243
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Weinböhla, Am Markt 1, 01689 Weinböhla
2. Ordnungsamt Weinböhla, Am Markt 1, 01689 Weinböhla
3. Standesamt Weinböhla, Am Markt 1, 01689 Weinböhla
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.