Werbach ist eine Gemeinde in Tauberfranken und gehört zum Main-Tauber-Kreis im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Tauber-Kreis
Einwohner
3270 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97956
Vorwahlen
09341, 09348, 09349
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Welzmhle, Welzmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Werbach
Am Kreisel 1
97956 Werbach
2. Ordnungsamt Werbach
Am Kreisel 1
97956 Werbach
3. Finanzamt Tauberbischofsheim
Hintere Gasse 1
97980 Tauberbischofsheim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.